Besitzer russischer Wertpapiere in der Zwickmühle

Ob Gazprom, Norislk Nickel oder Sberbank. Lange Zeit galten russische Unternehmen als alternative Investmentchance. Doch kurz nach Ausbruch des Krieges in der Ukraine wurde der Handel an der Moskauer Börse eingestellt. Später wurde dieser dann zwar wieder aufgenommen, allerdings nur für Russen. Ausländer waren weiterhin zur Untätigkeit verdammt. Jetzt gibt es eine neue Entwicklung aufgrund eines kürzlich von Moskau erlassenen Gesetzes. Und dieses ergibt für Anleger die Wahl zwischen Pest und Cholera.
Der Reihe nach: Investments in russische Unternehmen waren nie direkt über Aktien, sondern nur über so genannte ADRs möglich (American Depository Receipts). Dabei handelt es sich um Hinterlegungsscheine, die Anrechte auf russische Aktien verbriefen.
Das neue Gesetz fordert nun, dass alle ADRs in die Originalaktien umzutauschen sind. Dabei fällt eine geringe Gebühr an (rund 5 Cent je ADR plus eine Gesamtgebühr von knapp 20 Euro). Die Aktien scheinen dann zwar weiterhin im Depot des Kunden auf. Die Verwahrstelle befindet sich aber in Russland und es kann keine Aussage darüber getroffen werden, ob auf diese Position künftig zugegriffen werden kann. Sprich, man liefert sich den russischen Behörden völlig aus. Ein Verkauf der Aktien ist ja auch bis auf Weiteres nicht möglich.
Schlechte Alternative
Die Alternative, nämlich die ADRs zu kündigen, wäre aber nicht viel besser. Denn der Verkaufspreis ist völlig unbekannt, dürfte aber in vielen Fällen bei wenigen Cent je ADR liegen, also ein sicheres Verlustgeschäft.
Derzeit informieren Banken und Broker die Kunden über diese Wahlmöglichkeit. Dabei sind die Fristen relativ kurz gesetzt, denn je nach russischem Unternehmen muss die Entscheidung in den ersten August-Tagen feststehen. Betroffene Fondsgesellschaften haben sich übrigens großteils zum Kündigen der ADRs entschlossen.
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