Berlin: 37.000 Klagen gegen Rettungsschirm

Die Euro-Klage ist die größte Verfassungsbeschwerde in der Bundesrepublik - die Regierung lässt sich davon nicht aus der Ruhe bringen.

Die von einer Bürgerinitiative eingebrachte Klage gegen das Euro-Rettungspaket hat sich nach Angaben der Initiatoren zur größten Verfassungsbeschwerde in der Geschichte der deutschen Bundesrepublik ausgeweitet. Insgesamt klagten nun rund 37.000 Menschen, teilte der Verein "Mehr Demokratie" am Dienstag in Berlin mit. Das Bündnis "Europa braucht mehr Demokratie" wollte demnach weitere 25.278 Verfassungsbeschwerden gegen Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt an das deutsche Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe übergeben.

Bereits Ende Juni hatte das unter anderem von der früheren deutschen Justizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) vertretene Bündnis den Angaben zufolge eine von rund 12.000 Bürgern getragene Verfassungsbeschwerde eingereicht. "Nach der Einreichung der ersten Bürgerklage ist die Flut von Unterstützungs-Formularen nicht abgerissen", erklärte der geschäftsführende Vorstand des Vereins " Mehr Demokratie", Roman Huber. Tausende Menschen seien "besorgt und empört darüber, dass mit den Verträgen unwiederbringlich Haushaltskompetenzen und Souveränitätsrechte nach Brüssel abgegeben werden sollen und das Ganze völlig an der Bevölkerung vorbei läuft."

Entscheid am 12. September

Richter in roten Roben sitzen während einer Gerichtsverhandlung hinter einer langen Bank.

Das deutsche Bundesverfassungsgericht will am 12. September sein Urteil im Streit um Eilklagen zum Euro-Rettungsschirm ESM und Fiskalpakt verkünden. Das Gesetz für den Rettungsschirm ESM hatte ursprünglich bereits am 1. Juli in Kraft treten sollen, wurde aber wegen mehrerer Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung verschoben.

Mit den Eilanträgen wollen die Kläger verhindern, dass der deutsche Bundespräsident Joachim Gauck die Ende Juni von Bundestag und Bundesrat beschlossenen Ratifizierungsgesetze für ESM und Fiskalpakt unterzeichnet, noch bevor das Verfassungsgericht in der späteren Hauptverhandlung in der Sache entscheidet. Gerichtspräsident Andreas Voßkuhle hatte bereits in der mündlichen Verhandlung angedeutet, dass über mehr als die in Eilverfahren übliche reine Abwägung der Folgen einer einstweiligen Anordnung entschieden werde.

 

Regierung bleibt gelassen

Angela Merkel ruht ihren Kopf auf ihrer Hand.

Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) und die Bundesregierung lasse sich nach Spiegel-Informationen davon nicht aus der Ruhe bringen - er zweifle nicht an einer positiven Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Er sei "sicher, dass die Richter in Karlsruhe den Fiskalpakt und ESM nicht blockieren werden", sagte er am Montag. "Wir haben keinen Plan B, und den brauchen wir auch nicht", wird Schäuble zitiert.

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