Behindertenanwalt: Ausgleichstaxe für Betriebe verdoppeln

Lockerung des Kündigungsschutzes "war ein Flop", so Buchinger. Ausgleichstaxe sowie Prämien könnten steigen.

Man muss sagen, es war ein Flop". Mit diesen Worten bringt Behindertenanwalt Erwin Buchinger Bewegung in die Debatte um das Behinderteneinstellungsgesetz. Das weniger strenge Behinderten-Einstellgesetz wirke nicht positiv - im Gegenteil. Er tritt für eine Verschärfung des Gesetzes ein.

Ein lächelnder Mann mit heterochromen Augen in einem Anzug.
BILD zu TP/OTS - Der Anwalt für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderungen, Dr. Erwin Buchinger, referiert über "Rechtliche Hintergründe zur Barrierefreiheit von öffentlich zugänglichen Räumlichkeiten".
Der Grund: Die Arbeitslosenrate bei den Betroffenen sei weiter rasant gestiegen. Die vor drei Jahren vorgenommene Lockerung des Kündigungsschutzes - "vor allem die Wirtschaft hat darauf gedrängt" - habe nicht geholfen, deshalb soll dieser wieder nach sechs Monaten und nicht wie derzeit nach vier Jahren greifen, erklärte er am Montag imÖ1-Morgenjournal.

Das weniger strenge Behinderteneinstellungsgesetz ist nach Buchingers Ansicht ein "Flop" gewesen. Man habe vor dreieinhalb Jahren der Wirtschaft die Chance gegeben. Das Argument vieler Firmen, dass der Kündigungsschutz die Unternehmen davon abhalte, mehr Behinderte zu beschäftigen, sei aber offenbar nicht richtig.

Bald 1000 Euro?

Der Behindertenanwalt hält es außerdem für möglich, die Ausgleichstaxe, die Betriebe pro nicht eingestelltem Behinderten zahlen müssen, zu verdoppeln oder verdreifachen, von derzeit 244 bis 364 Euro auf bis zu 1.100 Euro pro Monat. Mit den zusätzlichen Einnahmen sei es dann möglich, die Prämien im Gegenzug zu stärken und auf bis zu 1.000 Euro pro Monat anzuheben.

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