BayernLB verlor Klage gegen Ex-Hypo-Aktionär

Die Bayerische Landesbank hat einen gegen die Mitarbeiter-Privatstiftung MAPS der Hypo Alpe-Adria-Bank geführten Zivilprozess in Wien verloren. Ursprünglich hatten die Bayern auf 50 Mio. Euro geklagt, den Streitwert dann aber auf 10 Mio. Euro reduziert. Richterin Charlotte Schillhammer konzedierte den Bayern zwar, arglistig getäuscht worden zu sein, doch sei kein Schaden entstanden.
Die Bayern hatten behauptet, dass sie bei der Übernahme der Hypo im Mai 2007 getäuscht wurden, weil das Eigenkapital der Bank falsch ausgewiesen wurde. Ihrer Ansicht nach war bereits die Bilanz per Ende 2006 aufgrund von Vorzugsaktiendeals 2004 falsch und das Eigenkapital um zumindest 150 Mio. Euro zu hoch ausgewiesen. Später sollen weiter Vorzugsaktiendeals mit eigenkapitalschädlichen Nebenabreden geschlossen worden sein. Die BayernLB behauptet, über diese Aktiendeals nicht richtig aufgeklärt worden sein, und klagte deshalb.
Kein Schaden entstanden
Die Richterin argumentiert in ihrer Begründung, die Klage abzuweisen, so: "Selbst wenn die Beklagte die Klägerin im Jahr 2007 vor Abschluss des ersten Aktienkaufvertrages darüber aufgeklärt hätte, dass es umfassend geheim gehaltene Nebenabreden gibt (...), hätte die Klägerin den Aktienkaufvertrag mit der Beklagten dennoch ohne Abschlag vom Kaufpreis abgeschlossen." Zudem sind für Schillhammer Schadenersatzansprüche für ein pflichtwidriges Verhalten vor dem zweiten Aktienkaufvertrag unter anderem daran gescheitert, dass "keine konkret dadurch verursachten Schäden der Klägerin ersichtlich" seien.
Kulterer-Anwalt: "Sie hätten die Hypo auf jeden Fall gekauft, weil sie sie haben wollten"
Dem Verfahren hatten sich zahlreiche Nebenintervenienten angeschlossen, unter ihnen auch Ex-Hypo-Vorstandschef Wolfgang Kulterer. Dessen Anwalt Ferdinand Lanker betonte nach Bekanntwerden des Urteils, dass "wir immer argumentiert haben, dass den Bayern kein Schaden entstanden ist, sie hätten die Hypo auf jeden Fall gekauft, weil sie sie haben wollten". Die mangelnde Aufklärung über eventuelle Nebenabreden hätte damit keinen kausalen Zusammenhang mit der Kaufentscheidung gehabt. Lanker: "Das heißt außerdem, dass auch die Notverstaatlichung nicht notwendig gewesen wäre, die Bayern hätten die Hypo ruhig behalten können."
Anwaltskosten: Elf Millionen Euro
Die Anwälte der BayernLB haben jetzt vier Wochen Zeit, zu überlegen, ob sie beim Oberlandesgericht Wien Berufung gegen dieses Urteil einlegen – was noch teurer werden würde. Schon jetzt ist die Münchner Bank zur Zahlung der Anwaltskosten verpflichtet, die sich auf rund elf Millionen Euro aufsummieren.
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