Baukartell: Strabag-Verfahren muss zurück an den Start

Baukartell: Strabag-Verfahren muss zurück an den Start
Im Baukartellverfahren wurde bereits eine Millionenstrafe verhängt. Nun muss das Verfahren neu aufgerollt werden.

Nach einem Entscheid des Obersten Gerichtshofes (OGH) muss das Baukartellverfahren gegen Österreichs Branchenführer Strabag trotz bereits verhängter Millionenstrafe komplett neu aufgerollt werden.

Die Bundeswettbewerbsbehörde (BWB) hatte den Kronzeugenstatus der Strabag in einem Rekurs beim OGH in Frage gestellt und war damit erfolgreich.

Das Kartellobergericht trage dem erstinstanzlichen Kartellgericht die Fortsetzung des Verfahrens gegen die Strabag auf, teilte die BWB mit.

Mehr dazu: Baukartell: BWB nimmt neuen Anlauf gegen Kronzeugenstatus der Strabag

Die Bundeswettbewerbsbehörde hatte "aufgrund neuer vorliegender Tatsachen und Beweismittel", eine gerichtliche Überprüfung des rechtskräftigen Beschlusses vom 21. Oktober 2021, mit dem gegen zwei Gesellschaften des Strabag-Konzerns eine Geldstrafe von 45,37 Mio. Euro verhängt wurde, "hinsichtlich der vollständigen Einhaltung der Kooperationspflicht von Strabag als Kronzeuge" beim Kartellgericht beantragt.

Das Kartellgericht wies den Abänderungsantrag der BWB mit Beschluss vom 20. Oktober 2022 zurück. Dagegen hatten die Bundeswettbewerbsbehörde und auch der Bundeskartellanwalt am 22. November 2022 Rekurs an den Obersten Gerichtshof als Kartellobergericht erhoben.

Der OGH habe nunmehr den Rechtsmitteln mit Beschluss vom 25. Mai 2023 "vollinhaltlich Folge gegeben", den Beschluss des Kartellgerichts vom 20. Oktober 2022 "ersatzlos aufgehoben" und dem Kartellgericht "die Fortsetzung des Verfahrens zum Abänderungsantrag unter Abstandnahme des gebrauchten Zurückweisungsgrundes aufgetragen", gab die BWB am Donnerstag bekannt.

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