Bank muss bei Kontoüberziehung warnen

Ein Buch mit der Aufschrift „Bank“ liegt neben einigen Geldmünzen.
Ab voraussichtlich Mitte September 2016 für alle Geldinstitute verpflichtend.

Einige Banken bieten es jetzt schon an, ab Mitte September ist es für alle Geldinstitute Plficht: Kunden, die mit ihrem Konto zu lange im Minus ist, müssen künftig eine Warnung seiner Bank bekommen. Darauf haben sich Banken und Konsumentenschützer geeinigt.

"Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass er diese Grenze überschritten hat und dass es günstigere Finanzierungsformen gibt", erläutert Franz Rudorfer, Branchensprecher der Banken in der Wirtschaftskammer (WKO). "Das kann ein Kredit sein, das kann ein anderes Kontopaket sein."

Konkret sollen jene Kunden gewarnt werden, die ihr Konto mehr als drei Monate um mehr als das Eineinhalbfache seines monatlichen Durchschnittseingangs überziehen. Die Überziehung des Girokontos sei für kurzfristig benötigte, kleinere Geldbeträge vorgesehen, so Rudorfer. Wenn etwa die Waschmaschine plötzlich eingeht oder man an den letzten Tagen des Monats ein wenig ins Minus rutscht.

EU-Richtlinie

Hintergrund ist eine entsprechende EU-Richtlinie. Die EU verlangt von den Banken nicht nur mehr Transparenz bei Konten, sondern auch einen leichteren Kontowechsel. Die voriges Jahr erlassene Richtlinie beinhaltet zudem das Recht auf ein Konto für alle. Auch Bürger, die finanziell schlecht dastehen, müssen Zugang zu einem Konto mit Basisfunktionen haben, mit dem sie nicht ins Minus gehen können.

Mehr Transparenz soll das neue Regelwerk, das wahrscheinlich Verbraucherzahlungskontogesetz heißen wird, auch bei den Kontogebühren bringen. Die Banken werden verpflichtet, ihren Kunden einmal im Jahr eine Entgeltaufstellung fürs Konto zu schicken, sagte Gabriele Zgubic, Leiterin der AK-Abteilung für Konsumentenpolitik. Auch vor dem Abschluss eines Girokontovertrags müssen die Banken über Gebühren informieren. "Es geht darum, einen besseren Überblick zu bekommen: Was kostet mein Konto?", so Zgubic zur APA.

Kommentare