Austausch von Bankdaten: EU mit der Schweiz einig

Vor dem Finanzministerium NRW dreht eine Hand einen Kreisel mit einem roten Kreuz.
In drei Jahren ist das Schweizer Bankgeheimnis endgültig Geschichte.

Steuerflüchtlinge können bald nicht mehr auf die Diskretion der Schweiz hoffen. Die Eidgenossen haben sich mit der EU-Kommission auf Regeln zur automatischen Weitergabe von Bankdaten geeinigt, teilte die Brüsseler Behörde am Donnerstag mit. Der Austausch der Informationen soll 2018 beginnen, wie auch von der OECD und den G20 weltweit vorgesehen.

Die EU-Staaten sollen künftig jedes Jahr Daten zu jenen Steuerpflichtigen erhalten, die ein Schweizer Konto haben. Dazu gehören Namen, Adressen, Steuernummern und Geburtstage sowie Informationen zu Finanzen und Kontostand. Bevor das Abkommen in Kraft treten kann, müssen die 28 EU-Staaten grünes Licht geben. Auf Schweizer Seite muss das Parlament zustimmen. Zudem könnten mindestens 50.000 Bürger oder acht Kantone verlangen, dass das Volk darüber abstimmen muss.

Kaum Wachstum

Wegen des hohen Frankenkurses erwartet das Schweizer Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) heuer nur noch ein reales BIP-Wachstum von 0,9 Prozent. Im Dezember 2014 hatte Seco noch mit 2,1 Prozent gerechnet.

Kommentare