Aufarbeitung der Vergangenheit vor dem Zivilgericht

Ein Mann mit Brille und grauem Haar berührt seine Nase.
Faule Millionenkredite und Sonderdividende beim Verkauf stehen beim Zivilprozess in Klagenfurt im Mittelpunkt.

Die Klage der Kärntner Hypo-Bank gegen vier ehemalige Aktionäre und neun Ex-Banker ist mit einer Klagssumme von 50 Millionen Euro der bisher "größte" Zivilprozess am Landesgericht Klagenfurt. Richter Thomas Liensberger ist freilich andere Summen gewohnt.

Als Staatsanwalt hatte er vor drei Jahren AvW-Chef Wolfgang Auer-Welsbach wegen Betrugs und Untreue mit einer Schadenssumme von mehr als 400 Millionen Euro angeklagt. Ein Betrag, der bei seiner mehrmonatigen Einschulung beim Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF), ein "kleinerer Fisch" gewesen sein dürfte.

Und dennoch: Bei der Hypo-Zivilklage geht es einerseits um "faule" Millionenkredite, andererseits um die Sonderdividende beim Verkauf der Hypo an die BayernLB 2007. Beklagte sind die damaligen Aktionäre Landesholding, Hypo Burgenland (damit indirekt die Grazer Wechselseitige Versicherung), die Hypo Mitarbeiter Privatstiftung und die Berlin-Gruppe. Weiters die Ex-Aufsichtsräte Othmar Ederer, Hans-Jörg Megymorez und Siegfried Grigg sowie die Ex- Vorstände Thomas Morgl, Josef Kircher, Paul Kocher, Wolfgang Peter, Tilo Berlin und Wolfgang Kulterer.

Von ihnen werden die Forderungen bestritten. "Erst ein halbes Jahr nach dem Verkauf ist die Entscheidung über die Sonderdividende gefallen", sagte Kulterers Anwalt Ferdinand Lanker zum KURIER. "Da war mein Mandant nicht mehr zuständig."

Hypo-Anwalt Alexander Klauser hat am Montag zum Auftakt der vorerst fünf vorbereitenden Tagsatzungen die Klage insofern erweitert, als er den aktuellen Status von 17 Fällen bekannt gab. Hauptsächlich handelt es sich um Kredite in Kroatien. So seien beispielsweise von 16 Millionen Euro kaum Rückzahlungen geleistet worden. Klauser beantragte auch den teilweisen Ausschluss der Öffentlichkeit. Begründung: Es gehe um das Bankgeheimnis und Geheimhaltung.

Die Beklagtenvertreter wiederum sind aus "prozessökonomischen Gründen" dafür, das Zivilverfahren auszusetzen, bis anhängige strafrechtliche Vergehen geklärt sind. Der Richter will zu gegebener Zeit entscheiden.

Fortsetzung: Am Mittwoch.

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