AUA wird mit Klagen zugedeckt
Im Rechtsstreit um den Betriebsübergang droht eine Klagswelle über die AUA zu schwappen. 638 der rund 3.000 Flugbegleiter und Piloten haben Anfang der Woche kurz vor Ende der Verjährung Einzelklagen gegen die österreichische Lufthansa-Tochter eingebracht. AUA und Betriebsrats-Anwalt Roland Gerlach bestätigten am Donnerstag einen entsprechenden Bericht im WirtschaftsBlatt.
Der Grund für die vielen Einzelklagen ist ein Streit um einen Verjährungsverzicht. Ein AUA-Sprecher sagte, man habe "mündlich und schriftlich Verjährungsverzichte" - auch für den Betriebsübergang - abgegeben. Dem Anwalt des Bordpersonals war dieser aber zu schwach. Man wollte stattdessen einen umfassenden Verjährungsverzicht für alle Fristen, in den auch der AUA-Aufsichtsrat eingebunden ist, sagt Gerlach.
Im Management der Fluglinie versteht man die Klagen nicht, weil sie sich mit den bereits seit 2012 laufenden Verfahren decken. Der AUA-Sprecher vermutet kommerzielle Interessen der Anwaltskanzlei, was Gerlach zurückweist: Man sei überrascht, wie viele der Flugbegleiter und Piloten sich für eine Klage entschieden haben. Unter den 638 Klagen sind auch 110 von AUA-Mitarbeitern, die der Airline beim Betriebsübergang den Rücken gekehrt haben.
Erst der Anfang
Die nun erfolgte Klagswelle - es geht um einen fünfprozentigen Gehaltsverzicht von 2010 mit einem Streitwert von "ein paar Millionen Euro" - könnte aber nur die Vorhut sein. Nächstes Jahr im Juni ist der Betriebsübergang auf die Regionaltochter Tyrolean drei Jahre her, dann würden weitere Gehalts- und auch Pensionsansprüche von mehr als 100 Millionen Euro verjähren, so Gerlach. Dann droht eine größere Klagswelle - es sei denn, man einigt sich bis dahin auf einen Verjährungsverzicht.
Der Konflikt würde sich auch durch einen neuen Kollektivvertrag samt Vergleich lösen lassen. Der Vorstand will einen solchen bis Ende Mai 2014 ausverhandelt haben, zuletzt spießten sich die Gespräche mit dem Betriebsrat aber. Bei den Gerichtsprozessen ist derzeit der Europäische Gerichtshof (EuGH) am Wort. Die AUA hat keine Rückstellungen gebildet, weil man sich sicher sei, die Verfahren zu gewinnen. In erster Instanz erklärte das Arbeits- und Sozialgericht den Betriebsübergang allerdings für nichtig.
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