AUA-Vergleich: Republik schaut durch die Finger

Die Republik Österreich schaut bei dem millionenschweren Vergleich bei der Austrian Airlines (AUA) großteils durch die Finger. Die laut Insidern deutlich mehr als 100 Mio. Euro, die die Fluggesellschaft für die Beilegung des Rechtsstreits mit den Piloten und Flugbegleitern locker macht, wird als Abfertigung - und damit steuerbegünstigt - ausbezahlt. Laut Experten ist das rechtens.
Der AUA drohten Nachzahlungen in Millionenhöhe, weil zuletzt auch der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschied, dass der vor zwei Jahren gekündigte alte AUA-Kollektivvertrag nachwirkt. Die Airline hätte neben den vorenthaltenen Löhnen auch Abschlagszahlungen für Pensionsansprüche, Jubiläumsgelder und hohe Abfertigungen bereitstellen müssen.
Genau jene hohen Abfertigungen aus dem alten Kollektivvertrag - bis zu 39 Monatsgehälter - sind der Grund, warum der Vergleich nun trotz der Millionensumme steuerschonend ausfällt. "Wenn die Abfertigungen verdeckte Ablösen für Nachzahlungen sowie Entschädigungen für Gehaltseinbußen und sonstige Verschlechterungen enthalten hätten, wären sie nicht begünstigt", erklärte Steuerexperte Werner Doralt die Rechtslage gegenüber der APA. Bei dem Vergleich wurde daher auf die nicht steuerbegünstigten Forderungen verzichtet, dafür fällt die begünstigte Abfertigung entsprechend hoch aus - für lang gediente Kapitäne bis zu 35 Monatsgehälter. Das sind rund 420.000 Euro.

Der Steuersatz von 6 Prozent gilt übrigens nur für jene Mitarbeiter, die schon vor 2003 bei der AUA waren. Für all jene, für die das neue Abfertigungsrecht gilt, gilt die Steuerbegünstigung nicht. Mit der Einigung auf den Vergleich und einen neuen Konzern-Kollektivvertrag sind auch die Klagen gegen den umstrittenen Betriebsübergang auf die Regionaltochter Tyrolean vom Tisch. Die Gehälter der Piloten und Flugbegleiter wurden abgesenkt und eingefroren. Laut Unternehmensangaben liegt der neue KV rund 20 Prozent über dem der Air-Berlin-Tochter Niki.
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