AUA: Gewerkschaft zieht vor Gerichtshof

Im Streit um den AUA-Betriebsübergang auf die Regionalflugtochter Tyrolean hat die Gewerkschaft vida nun grünes Licht für das Einbringen von Feststellungsklagen beim Obersten Gerichtshof (OGH) gegeben.
Es sei Pflicht als Gewerkschaft, den Beschäftigten auf diesem Weg zu ihren Rechten zu verhelfen, wenn sich das Management einbetoniere und im Unterschied zu Belegschaft und Betriebsrat nicht an den Verhandlungstisch zurückkehren wolle, so vida-Vorsitzender Rudolf Kaske. Die vida ist die Gewerkschaft der Bord-Beschäftigten.
Irrfahrt
Noch sei es aber nicht zu spät, dass auch das AUA-Management wieder an den Verhandlungstisch zurückfinde, appellierte er mit einem "letzten Aufruf an Passagier Jaan Albrecht": "Ich trete für einen Sieg der Vernunft ein, denn ein Betriebsübergang beinhaltet große Risiken für alle Beteiligten."
Die Beschäftigten hätten mit ihrem Votum für das Einsparungspaket des Betriebsrats ihre Verantwortung für das Unternehmen, ihre Arbeitsplätze und den Standort unter Beweis gestellt, so Kaske. Der Vorstand habe sich "in ein Abenteuer mit ungewissem Ausgang verlaufen": Jahrelange Klagen, Kosten in dreistelliger Millionenhöhe für die AUA sowie schwerwiegende Folgen für den Standort seien zu befürchten. "Diese Irrfahrt kann mit einer Verhandlungslösung und einem darauf aufbauenden und rasch zu verhandelnden Konzernkollektivvertrag noch gestoppt werden - auch gerichtliche Klagen können im Gegenzug schnell wieder zurückgenommen werden", sagte Kaske.
Die Feststellungsklagen der Gewerkschaft deckten sich inhaltlich im Wesentlichen mit den Klagen des AUA-Bordbetriebsrats und lauten:
"Der OGH möge feststellen:
1. die Nichtigkeit des Betriebsübergangs
2. die Nachwirkung des AUA-Bord-KV und die Weitergeltung aller Betriebsvereinbarungen
3. das Recht aller Beschäftigten, dem Betriebsübergang zu widersprechen bzw. die Abfindung der Betriebspension zu verlangen
4. das Austrittsrecht aus dem Unternehmen wegen wesentlicher Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen
5. der Zusatzkollektivvertrag (Sparpaket für die AUA-Beschäftigten von 2010 bis 2015 mit Einbußen zwischen drei und fünf Prozent) ist durch die Kündigung des AUA-KV durch das Management nicht mehr anzuwenden."
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Hintergrund
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