Wrabetz nimmt Social-Media-Kampf auf

Wrabetz erwartet, dass in weiterer Folge der
Bundeskommunikationssenat "die sehr enge und rechtlich nicht richtige Sichtweise der KommAustria korrigiert".
Schließt sich der Senat dem KommAustria-Entscheid an, kündigt
Wrabetz an, das auferlegte
Facebook-Verbot für den
ORF sowohl von Verfassungs- als auch Verwaltungsgerichtshof zu Fall bringen zu lassen. Ist keine
ORF-freundliche Interpretation des Gesetzes in Sicht werden die Änderungen der entsprechenden Passagen angestrengt.
Wrabetz beteuert, Social Media-Foren zum Seher-, Hörer- und Kundenkontakt nutzen zu wollen und keine Monetarisierungsabsichten zu hegen. Er stützt seinen Kampf gegen den KommAustria-Entscheid weiters auf die journalistische Seite der Social Media-Nutzung. Diese müsse Redakteuren und Sender-Mitarbeitern möglich sein. Das würde, theoretisch, durch die KommAustria-Interpretation verunmöglicht.

Die Oppositionsparteien FPÖ, BZÖ und Grüne sprechen sich gegen ein
Facebook- respektive Social Media-Verbot für den
ORF aus. Die ÖVP umgeht die explizite Stellungnahme mit der Forderung nach einer "notwendigen ORF-Reform" und dem beliebigen Hinweisen, dass "aufgrund des Gebührenprivilegs des ORF auf Gerechtigkeit unter allen Marktteilnehmern geachtet werden müsse".
Der Verband Österreichischer Zeitungen begrüsst dagegen die enge Auslegung des ORF-Gesetzes und spricht sich für ein fast lückenloses Social Media-Verbot für das öffentlich-rechtliche Rundfunk-Unternehmen aus.
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