Wo Rauch, da Feuer

fr // Der Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat die Klagen der beiden französischen Verlage Hachette Filipacchi Presse Automobile und Conception de Presse et d´Edition abgewiesen. Beide Unternehmen waren wegen indirekter Tabakwerbung verurteilt worden. In den Medien der beiden Verlage wurden Fotos von Michael Schumacher im Rennanzug, auf dem Logos von Tabakfirmen zu sehen waren, veröffentlicht. Das ist ein Verstoß gegen das Tabakwerbeverbot.

Kommentare