Werberat weitet Regulierung auf Online-Umfelder aus

Ein Flussdiagramm, das die Beziehungen zwischen Unternehmen, Agenturen, Media-Agenturen, Affiliates und Webseiten darstellt.
atIn der Suche und Ansprache von Zielgruppen und von qualitativen Werbekontakten steigen die Risiken Konsumenten in für Online-Kampagnen, aus ethischer Sicht, heiklen oder nicht geeigneten Umfeldern aufzutreten. Der Österreichische Werberat dehnt daher seine freiwillige Selbstregulierungsarbeit auf derartige, nach österreichischer Gesetzeslage, rechtswidrige Online-Umfelder aus.

Die Branchen-Selbstkontroll-Instanz erweitert und ergänzt ihren Ethik-Kodex und die Verfahrensordnung um den Bereich Schaltungen in rechtswidrigen Online-Umfeldern. Das heißt, dass Online-Werbung, die auf Werbeträger, die den Vorschriften des Datenschutz-, Urheberrechts-, NS-Verbot-, Pornographie-, Kriegsmaterial-, Waffen- und Suchtmittelgesetzes nicht entsprechen, Fall für den Werberat und dort behandelt wird.

Aus Markensicht geht es hier um Brand Safety. Umfeld-Qualität entzieht sich mitunter der Kontrolle und der Nachvollziehbarkeit, da Zielgruppen-Kontakte über ein mitunter kaskandenhaftes und undurchsichtiges Lieferanten- und Sub-Lieferanten-System von werbungtreibenden Auftraggebern bezogen werden, wie obige Grafik schematisch darstellt.

Drei Männer sitzen an einem Tisch bei einer Besprechung.
Peter Lammerhuber (GroupM), Michael Straberger und Werner Müller (Österreichischer Werberat) wollen Online-Schaltungen in rechtswidrigen Umfeldern unterbinden. (c: ö werberat)

Die Rechtswidrigkeit von beim Werberat angezeigten Online-Umfeldern stellt dieser wiederum selbst nicht fest. Hier vertraut die Ratsorganisation auf die "fachliche Expertise einzelner Verbände" wie Werberat-Vorstandsmitglied Werner Müller dazu erklärt. Und die Beschwerden wegen Werbeschaltung in rechtswidrigen Online-Umfeldern können, so Müller weiter, "nur von Verbänden kommen, deren Verbandszweck auf die Unterbindung rechtswidriger Praktiken abzielt". Daher müssen diese Verbände, ergänzt er, "für die Richtigkeit ihrer Behauptung gewährleisten".

Solche Verbände sind beispielsweise der Verein für Anti-Piraterie der Film- und Videobranche und der IFPI, der Verband der Musikwirtschaft, die in der Vergangenheit der Markenartikel-Branche immer wieder ankreideten, dass sie ihre Online-Werbung auf Portal platzieren, die sich durch Werbung refinanzieren und nach österreichischem Recht "systematisch rechtsverletzende Angebote gewerbsmäßig bereit halten oder den Zugriff auf solche Angebote erleichtern".

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