Trügerischer GIS-Freiraum

at // Klarerweise widersprechen ORF-Juristen den Richtern vom Verwaltungs-Gerichtshof. Die gefällte Entscheidung kein ORF-Programmentgelt zahlen zu müssen, betrifft bestensfalls jene Konsumenten, die das ORF-Signal über Analog-Satellit und weder digital noch analog über die Hausantenne empfangen. Ein alter, digitaler Satelliten-Decoder ist, laut ORF, kein Grund nicht zu bezahlen. Vorarlberger Nachrichten, Seite A7

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