Telefonwerbe-Regeln verschärft

atUm den Wildwuchs in der Telefonwerbung einzudämmen, änderte das Parlament die im Konsumentenschutzrechtsgesetz geltenden Bestimmung, die Verbrauchern vor neuen Cold Calling-Attacken schützen sollen. So sind Verträge, die in Zusammenhang mit Gewinnzusagen und Wett- und Lotteriedienstleistungen stehen "absolut nichtig".

Andere per Telefon vereinbarte Geschäfte müssen innerhalb einer Woche vom verkaufenden Unternehmen an Konsumenten schriftlich bestätigt werden, um Gültigkeit zu erlangen. Weiters gilt ein spezielles Rücktrittsrecht, dessen siebentägige Frist mit dem Zeitpunkt der erstmaligen Erbringung einer Dienstleistung zu laufen beginnt. Erfolgt die Rechnungslegung nach Erbringen einer Dienstleistung, beginnt die Rücktrittsfrist mit dem Eintreffen der ersten Rechnung beim Konsumenten.

Siehe: Österreichisches ParlamentParlamentskorrespondenz
Background: atmedia.at/Die Rückkehr der Cold Calls

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