System Selbstregulierung effektiv

at213 Beschwerden, die zu 144 Entscheidungen führten, bilanziert der Österreichische Werberat für das Jahr 2009. Daraus resultierten wiederum vier Aufforderungen zum sofortigen Stopp der beanstandeten Sujets und 16 nachdrückliche Bitten sensibler in der Gestaltung der Werbemotive zu sein. 37 Beschwerden wurden wegen sexistischer und 29 wegen frauendiskriminierender Werbung eingereicht. Und die Reaktionen seitens der werbungtreibenden Wirtschaft sind, wie Werberat-Vizepräsidenten Roswitha Hasslinger heute Vormittag in Wien erklärte, erfreulich, da sie eine zunehmendes Verantwortungsbewusstsein wiederspiegeln.
Neues Niveau des Werberates

"So wurde bei Unternehmen bereits bei blosser Einladung zur Stellungnahme zu einer Beschwerde oftmals die Werbemaßnahme vor dem Aktivieren des Entscheidungsgremiums zurückgezogen respektive geändert." Das zeigt wiederum, merkt Werberat-Präsident Michael Straberger, dass der Werberat ein neues Niveau erreicht hat. "Immer mehr Medien bekennen sich zu den Entscheidungen des Werberates. ORF, Epamedia, Gewista, Megaboard Soravia, Kleine Zeitung und RMS verankern die Selbstregulierungsrichtlinien in ihren allgemeinen Geschäftsbedinungen", belegt Straberger. Darüber hinaus hat der Verband Österreichischer Zeitungen seine Unterstützung zugesichert. 2009 wurden die bestehenden Regelungen modifizert. "Der Selbstbeschränkungskodex als Basis für Entscheidungen unserer Werberätinnen und Werberäte (Straberger legt ganz besonders in diesem Zusammenhang wert auf genderberücksichtigende Nennung; Anm. d. Red.) wird laufend auf seine Aktualität und Plausibiliät überprüft. Die Reform 2009 bestand in Berücksichtigung gesellschaftlicher Trends sowie nationaler und internationaler Normen", reflektiert der Werberat-Präsident. Zentrales Problem ist und das zeigt die Beschwerdebilanz, Sexismus und Frauendiskrimierung. Der neue Selbstbeschränkungskodex ist seit 7. Dezember 2009 in Kraft. Um dieses System Selbsregulierung zu etablieren wurde dem Werberat mittels KommAustria-Gesetzes-Novelle finanzielle Unterstützung zugesichert, die ein effektives Arbeiten ermöglicht. Damit soll das Ziel, Beschwerden innerhalb von bis zu sechs Arbeitstagen zu einer Entscheidung zu führen, realisierbar sein. Derzeit liegt die durchschnittliche Durchlaufzeit bei zehn Arbeitstagen. Beschleunigend soll in diesem Zusammenhang die modernisierte Kommunikationsplattform Werberat.at wirken. Dort können Beschwerden personalisiert und anonym eingereicht werden.

Beschwerdebilanz - Betroffenes Werbemedium
  1. Plakat - 34 Beschwerden
  2. TV-Spot - 21
  3. Flyer - 18
  4. Inserat - 16
  5. Internet - 9
  6. Radio-Spot - 7
  7. Prospekt - 7
  8. Print/Anzeige - 5
  9. Werbung an der Haustüre/Website/TV- und Radio-Spot - 4
  10. Werbeprospekt/Telefonwertkarte - 3
  11. Direct Mail/Banner - 2
  12. Video-Spot/Teaser-Plakat/Broschüre/Bierdeckel/Beitrag in Magazin - 1
    Quelle: Österreichischer Werberat, Geschäftsbericht 2009
atmedia.at Werberat Geschäftsbericht 2009

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