Steuerreform lässt Kauf-Zeitungen unberührt

Drei hohe Stapel Zeitungen vor einem blauen Hintergrund.
Begünstiger Steuersatz bleibt für Kauf-Printmedien unverändert bei 10 Prozent.

Aufatmen bei den Printmedien, die Belastungswelle rollt an ihnen vorbei. Die Kaufzeitungen sind im Zuge der Steuerreform nicht von der Erhöhung der Mehrwertsteuer betroffen. Wie auch die ORF-GIS-Gebühr fallen auch Zeitungen unter den reduzierten Mehrwertsteuersatz von 10 Prozent, der nun zur Gegenfinanzierung der Steuerreform für etliche Bereiche auf 13 Prozent erhöht wird. Für die ORF-Gebühr, Kaufzeitungen und Bücher wird hingegen weiterhin der reduzierte Steuersatz von 10 Prozent gelten.

Die Kauf-Zeitungen hatten zuvor schon die Reduzierung der Presseförderung zu verdauen gehabt. Überdies hatte der Verband Österreichischer Zeitungen (VÖZ) bei seiner Jahresklausur darauf hingewiesen, dass die VÖZ-Mitgliedsmedien ihren Beitrag am Steueraufkommen bereits leisten und jährlich etwa 50 Millionen Euro an Umsatzsteuerzahlungen alleine aus den Vertriebserlösen abliefern.

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