Staatsanwaltschaft: Verfahren gegen Gastinger eingestellt

Ein Mann mit kariertem Hemd zeigt mit dem Finger nach oben.
Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaft und Korruption sieht keinen Grund zur weiteren Verfolgung.

ATV-Chef Martin Gastinger ist offiziell nicht mehr im Visier der Ermittler: Die Staatsanwaltschaft für Wirtschaftsstrafsachen und Korruption hat ATV-Chef Martin Gastinger mitgeteilt, dass sie das Ermittlungsverfahren gegen ihn als Beschuldigten eingestellt hat. Die am 10. April ergangene Begründung, die dem KURIER in Kopie vorliegt, lautet: „Weil kein tatsächlicher Grund zur weiteren Verfolgung besteht“, wie es heißt.

Wie der KURIER berichtete, ging das Ermittlungsverfahren auf eine anonyme Anzeige gegen Gastinger zurück. Ermittelt wurde laut der Verständigung der Staatsanwaltschaft über die Einstellung vom Bundesamt zur Korruptionsbekämpfung (BAK) des Innenministeriums nach den Paragrafen 153 Absatz 1 und 2 sowie 153a Strafgesetzbuch „im Zusammenhang mit der Tätigkeit als Programmdirektor“ von ATV. Laut Korruptionsstaatsanwaltschaft war ursprünglich gegen einen „ATV-Verantwortlichen“ ermittelt worden, der finanzielle Zuwendungen für Aufträge von verschiedenen Produktionsgesellschaften verlangt und auch bekommen haben soll, „wobei Aufträge nur gegen Zahlung an ihn privat erfolgt sein sollen“. ATV-Eigner Helmut Kloiber hatte sich bereits nach Bekanntwerden der Vorwürfe hinter den Sendermanager gestellt.


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