Social Networks gleichgestellt
atGebrandete Social Network-Bereiche wie etwa Facebook-Fanpages werden in rechtlicher Hinsicht Unternehmenswebseiten gleichgestellt, da ähnliche Werbezwecke erreicht werden. Zu diesem Erkenntnis gelangte das Handelsgericht Wien in einem von Hairdreams angestrengten Wettbewerbsprozess.
Talionsprinzip
Wolf Theiss erwirkte ein Urteil gegen die beklagte und nicht näher genannte Partei. Diese muss das Urteil auf ihrer Facebook-Seite veröffentlichen.
Damit wird die Talionsprinzip genannte Vorgehensweise auch auf Social Networks ausgedehnt. Dieses Prinzip besagt, dass eine Urteilsveröffentlichung soweit möglich im selben Medium, auf die gleiche Art und in derselben Form zu erfolgen hat, wie der beanstandete Gesetzesverstoß.
Wolf Theiss hat, wie die Kanzlei mitteilt, "erst vor wenigen Wochen in einer ähnlichen Causa eine Urteilsveröffentlichung auf einem YouTube-Channel durchgesetzt".
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