Sky muss oe24TV an den Bundesliga-Fußball lassen

Drei Sky Sport Reporter stehen mit Mikrofonen im Regen vor einem Fußballstadion.
Streit um Kurzberichterstattungsrechte vom Bundesliga-Fußball: Für KommAustria ist oe24TV Fernsehveranstalter, für Sky nicht.

Die KommAustria räumt der Mediengruppe Österreich für ihr oe24-Fernsehen die Kurzberichterstattungsrechte an Fußball-Bundesliga ein. Das gab die Medienbehörde am Freitag bekannt. Ihr Bescheid verpflichtet Exklusivrechteinhaber Sky ab der heute startenden Frühjahrssaison 2015, ihr Sendesignal für die Berichterstattung der tipico Bundesliga zur Verfügung zu stellen. Eine Ausstrahlung wäre aber vorerst auf das Fernsehangebot bei A1 TV beschränkt.

Der Bescheid ist überdies nicht rechtskräftig. Rechtsmittel beim Bundesverwaltungsgericht hätten aufschiebende Wirkung. Diese sind wahrscheinlich, geht man nach dem ersten Statement von Sky Österreich. "Wir bleiben weiter der Ansicht, dass weder die Online Plattform oe24.at noch sein 'Zusatzangebot OE24TV' Fernsehveranstalter mit Kurzberichterstattungsrecht im Sinne des FERG sind. Für beide Portale wurde das Sky Signal unrechtmäßig zur gewerblichen Nutzung verwendet", heißt es bei Sky. Tatsächlich hält der Bescheid der KommAustria auch fest, dass die bereits erfolgte Ausstrahlung von Sky-Material im Rahmen der Sportshow oe24.tv Sport unzulässig war.

Die Entscheidung, ob oe24 Kurzberichte als Video-Abruf zeigen darf, ist indes vertagt. Hier verweist die KommAustria auf anhängiges Verfahren beim Gerichtshof der Europäischen Union in Luxemburg.

Die von der KommAustria gewährte Verwendung der Bundesliga-Inhalten ist an zahlreiche Bedingungen geknüpft: So dürfen die Kurzberichte nur nachrichtenmäßig gestaltet werden und sind auf eine Maximaldauer von bis zu 90 Sekunden je Spiel beschränkt. Eine Verwendung ist ausschließlich in allgemeinen Nachrichtensendungen zulässig, wobei auch bereits darüber gestritten wurde, was allgemein ist und was nicht. Weiters darf die Sendung erst nach Beginn der Sky-Ausstrahlung und frühestens 60 Minuten nach dem planmäßigen Spielende erfolgen. Die oe24 GmbH ist laut Bescheid seit Ende 2014 als Veranstalterin des Fernsehprogramms oe24TV tätig.

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