Schweiz lockert Werberegeln
chDer Schweizer Bundesrat hat die Werbe- und Sponsoringbestimmungen für die Radio- und Fernsehsendern den internationalen Rahmenbedingungen angepasst.
Unterbrecher nach 30 Minuten
Mit der geänderten Radio- und
Fernsehverordnung sollen Benachteiligungen gegenüber Werbefenster beseitigt werden. Die neuen Bestimmungen treten am 1. April in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt dürfen Radio- und TV-Programmanbieter Filme und Nachrichtensendungen nach 30 Minuten für Werbung unterbrechen. Ausgenommen davon ist die öffentlich-rechtliche SRG.
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