Schutz des persönlichen Lebensbereiches wird neu interpretiert

at // Privates Handeln in öffentlichen Räumen gilt in Zukunft als nicht mehr wie bisher schützenswürdig. Das Oberlandesgericht Wien fällte einen diesbezüglichen Entscheid, den der Medienrechtsexperte Gottfried Korn als Einschränkung des höchstpersönlichen Lebensbereiches interpretiert. Das privates Handeln in öffentlichen Räumen einen anderen Stellenwert bekommt, wurde zuletzt auch für Natascha Kampusch spürbar. Wiener Zeitung, Seite 11

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