Schleichwerbung ade
at // Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der im ORF-Regionalprogramm vor "Vorarlberg Heute" platzierte Börse-Report hauptsächlich Werbezwecken diente und als Schleichwerbung zu beurteilen sei und daher nicht rechtens ist.
Kleine Zeitung, Seite 75
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