Schleichwerbung ade

at // Der Oberste Gerichtshof entschied, dass der im ORF-Regionalprogramm vor "Vorarlberg Heute" platzierte Börse-Report hauptsächlich Werbezwecken diente und als Schleichwerbung zu beurteilen sei und daher nicht rechtens ist. Kleine Zeitung, Seite 75

Kommentare