Salzburger Volkszeitung vor Insolvenzantrag

Titelseite der Salzburger Volkszeitung (SVZ) über Überschwemmungen nach Unwettern.
atDer Herausgeber und Eigentümer der Salzburger Volkszeitung, Martin Aistleitner, hat seine Anwälte beauftragt, einen Insolvenz-Antrag zu stellen.

Der Salzburger Volkszeitung wird damit die jüngste und im Nachhinein wirksame Reform der Presseförderung zum Verhängnis, in der eine mindestens 12 Journalisten umfassende Redaktion als Förderkriterium festgeschrieben wurde."Diese Gesetzesänderung, die den einzigen Sinn darin hat, einen einzigen, ganz bestimmten Förderungswerber auszuschließen, um diesen Betrag einsparen zu können ohne die mächtige Medienlandschaft zu vergrämen, ist nichts anderes als ein Willkürakt", so der Herausgeber Aistleitner in einer Erklärung.

"Wir haben in den letzten Wochen alle nur denkbaren Varianten einer Weiterführung mit und ohne Partner, einen Verkauf oder eine Umstellung in ein anders Format geprüft. Am Ende hat sich aber keine Variante als tragfähig darstellbar erwiesen", so Herausgeber Aistleitner weiter. Die Erklärung schließt mit der an Bundeskanzler Kurt Schuschnigg 1938 gemahnenden Formulierung: "Und so verabschiede ich mich in dieser schweren Stunde mit einem Herzenswunsch: Gott schütze Österreich!"

Die Erklärung von Herausgeber Martin Aistleitner im Wortlaut:

Mitte Juni erlangte eine Änderung des Presseförderungsgesetzes Rechtskraft, mit der die Richtlinien für die sogenannte „besondere Presseförderung“ für das Jahr 2013 rückwirkend ausgehebelt wurden. Jeder der Verantwortlichen musste dabei wissen, dass von dieser Änderung ein einziger Titel in Österreich betroffen sein wird, die Salzburger Volkszeitung. Dies wird auch dadurch bewiesen, dass man die ursprünglich geforderten 17 hauptberuflichen Journalisten, rasch auf 12 reduzierte, um nicht auch einen mächtigen Verleger aus dem Westen des Landes zu treffen. Diese Gesetzesänderung, die den einzigen Sinn darin hat, einen einzigen, ganz bestimmten Förderungswerber auszuschließen, um diesen Betrag einsparen zu können ohne die mächtige Medienlandschaft zu vergrämen, ist nichts anderes als ein Willkürakt. Wir sind fest davon überzeugt, dass die nachträgliche Änderung von Bedingungen auch den in der Verfassung verankerten Vertrauensschutz verletzt. Aber auch das war offenbar einkalkuliert. Denn bei einer Verfahrensdauer von mindestens zwei Jahren ist es für einen kleinen Zeitungstitel wie die SVZ unmöglich, eine Entscheidung des VfGH, die vermutlich positiv wäre, zu erleben.



Während des Gesetzwerdungsprozesses haben uns in Einzelgesprächen zahlreiche Politiker mitgeteilt, dass sie diese Änderung im Nachhinein für unfair halten. Auch Worte wie „Schweinerei“ waren zu hören. Am Ende siegte dann doch die Parteiräson und der Klubzwang. Ja, ein wenig vermisst haben wir auch den Aufschrei aus der Branche. Offenbar herrschte in den letzten Wochen weitgehend Einigkeit darüber, dass der Fördertopf nur mehr dann reicht, wenn man einen Provinz-Verleger mit seinem Regionalblatt eliminiert. Und so sind die SVZ und ich selbst zu Bauernopfern einer vollkommen verfehlten Medienpolitik geworden. Für uns ein großer Verlust, ein Verlust auch für die Leserinnen und Leser, die uns in zahlreichen Briefen ihre Solidarität bekundet haben, die Erde wird sich aber auch ohne die SVZ weiter drehen. Das wirkliche Elend dieses Willküraktes unserer Regierung ist die Signalwirkung. Einer Regierung, die im Nachhinein Gesetze und Regeln willkürlich ändert, ist alles zuzutrauen. Wer die Hinrichtung eines Provinz-Verlegers als taugliches Mittel zur Budgetsanierung sieht, gibt eine Bankrotterklärung ab.



Ich nehme für mich in Anspruch, dass ich Millionen in die SVZ hinein gegeben und keinen Cent herausgenommen habe. Mit dem Online News Portal svz.at haben wir zuletzt sogar noch ein wegweisendes Zeichen für die Zukunft von Regionalmedien gesetzt. Der Erhalt dieses traditionsreichen Titels und der Versuch aus einer alten Parteizeitung eine unabhängige Regionaltageszeitung zu machen waren mir immer einen Herzensangelegenheit. Ich habe es mir daher auch jetzt nicht leicht gemacht. Wir haben in den letzten Wochen alle nur denkbaren Varianten einer Weiterführung mit und ohne Partner, einen Verkauf oder eine Umstellung in ein anders Format geprüft. Am Ende hat sich aber keine Variante als tragfähig darstellbar erwiesen.



Wir haben uns daher entschlossen, dass wir der Gewalt weichen und unsere Anwälte beauftragt in den nächsten Tagen einen Insolvenzantrag einzubringen. Und so verabschiede ich mich in dieser schweren Stunde mit einem Herzenswunsch: Gott schütze Österreich!

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