Rundfunk-Begriff neu definiert
de // Für die Neudefinition des Rundfunk-Begriffs hat sich der WDR-Rundfunkrat ausgesprochen. Und diese, sich an der EU-Richtlinie für audiovisuelle Medien orientierende Definition soll dann im 13. Rundfunkänderungsstaatsvertrag verankert werden. In der Richtlinie geht es um einen inhaltsorientierten Rundfunk-Ansatz. Nicht die Art der Verbreitung eines audiovisuellen Dienstes zählt, sondern das redaktionell zu verantwortende, publizistische Angebot zählt.
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