Puls4 gewinnt erste Runde gegen YouTube

Puls4 gewinnt erste Runde gegen YouTube
Handelsgericht sieht zwar keine Urheberrechtsverletzung aber unlauteres "ausbeutendes" Handeln.

Eine erste Entscheidung gibt es im Rechtsstreit zwischen dem Privatsender Puls 4 und der zum globalen Google-Konzern gehörenden Video-Plattform YouTube. Puls 4 klagte YouTube wegen Urheberechtsverletzung, weil User immer wieder Videos des Privatsenders auf der Plattform hochgeladen hatten. YouTube bearbeite diese Inhalte und vermarkte sie auch noch mit Werbung, lautete der Vorwurf.

Unlauter

Das Handelsgericht sah nun in einem vor zwei Monaten ergangenen Urteil zwar keine urheberrechtliche Verletzung ortete jedoch ein unlauteres "ausbeutendes" Handeln nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, wie Puls 4 am Dienstag mitteilte. YouTube stelle nicht bloß eine Plattform zur Verfügung, sondern nütze die Uploads wirtschaftlich aus und verletze damit das Wettbewerbsrecht. "Das Gericht verbietet YouTube Puls 4 Inhalte mit Werbung zu versehen, egal von wem diese hochgeladen worden sind. Sollten sich auch andere nicht kooperationswillige Rechteinhaber auf dieses Urteil im Ergebnis berufen, könnte der soweit etablierte Monetarisierungsprozess von Youtube massiv behindert werden", erklärte der Privatsender.

Bei YouTube geht man indes nicht davon aus, dass die Entscheidung in weiteren Instanzen hält. "Wir sind mit dem Urteil nicht einverstanden und haben daher berufen. Wie wir im Verfahren dargelegt haben, nimmt YouTube das Urheberrecht sehr ernst und stellt Rechte-Inhabern Werkzeuge zur Verfügung mit denen sie ihre Inhalte schützen und verwerten können", hieß es auf APA-Anfrage. Nicht nur YouTube, auch Puls 4 hat gegen die Entscheidung des Handelsgerichts Berufung eingelegt. Das Urteil ist deshalb noch nicht rechtskräftig.

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