Puls 4 legt gegen ORF-Rechtekauf Beschwerde ein

Ein Mann mit grau meliertem Haar und Anzug lächelt in die Kamera.
atAls "wettbewerbsverzerrend" tituliert Puls 4 den im Dezember 2013 erfolgten Medienrechte-Erwerb an der UEFA Champions League durch den ORF. Dieser Kauf sei zu "einem überhöhten, kaufmännisch nicht gerechtfertigten Preis" erfolgt argumentiert der aktuelle Champions-League-Rechte-Inhaber mit dem Hinweis dagegen Beschwerde bei der KommAustria eingelegt zu haben.

Die Beschwerde wird auf Basis der Finanzierung des ORF durch Rundfunkgebühren und unter Hinweis auf den §31c des ORF-Gesetzes geführt, in dem dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Unternehmen untersagt sei, "Senderechte zu überhöhten, nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Preisen zu erwerben".

Daraus leitet Puls 4 wiederum ab, dass der ORF ohne einer diesbezüglichen Einschränkung in der Lage ist, mit Gebührengelder Senderechte um nahezu jeden und auf jeden Fall für Mitbewerber in Österreich zu einem unerschwinglichen Preis zu kaufen. Wodurch es zu einer Wettbewerbsbeeinträchtung und -verzerrung oder sagar einem -stillstand käme.

Markus Breitenecker, Geschäftsführer des beschwerdeführenden Senders, fordert, dass das "Vergabeverfahren rückgängig gemacht werden muss", da sich der ORF "nicht an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiert, da eine deutliche Unterdeckung durch Werbeeinnahmen vorliegt".

Siehe: Puls 4

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