Puls 4 legt gegen ORF-Rechtekauf Beschwerde ein

Die Beschwerde wird auf Basis der Finanzierung des ORF durch Rundfunkgebühren und unter Hinweis auf den §31c des
ORF-Gesetzes geführt, in dem dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Unternehmen untersagt sei, "Senderechte zu überhöhten, nach kaufmännischen Grundsätzen nicht gerechtfertigten Preisen zu erwerben".
Daraus leitet
Puls 4 wiederum ab, dass der
ORF ohne einer diesbezüglichen Einschränkung in der Lage ist, mit Gebührengelder Senderechte um nahezu jeden und auf jeden Fall für Mitbewerber in Österreich zu einem unerschwinglichen Preis zu kaufen. Wodurch es zu einer Wettbewerbsbeeinträchtung und -verzerrung oder sagar einem -stillstand käme.
Markus Breitenecker, Geschäftsführer des beschwerdeführenden Senders, fordert, dass das "Vergabeverfahren rückgängig gemacht werden muss", da sich der
ORF "nicht an kaufmännischen Gesichtspunkten orientiert, da eine deutliche Unterdeckung durch Werbeeinnahmen vorliegt".
Kommentare