ProSiebenSat.1-Übernahme-Verbot ist rechtswidrig

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht wiederholt im Grunde und bestätigt die im Jahr 2012 vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Entscheidung, die geplante Fusion zu untersagen als rechtswidrig.
Springer erhält eine weitere und diesmal letztinstanzliche Bestätigung, dass weder die
Bayerische Landeszentrale für neue Medien noch die Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die für die beabsichtige Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG notwendige "medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" hätten verweigern dürfen.
Springer war im Jahr 2010 mit einer diesbezüglich Klage gegen das Bundeskartellamt am deutschen Bundesgerichtshof unterlegen.
Mit diesem jüngsten Urteil geht die seit mehrer Jahren geführte gerichtliche Auseinandersetzung zu Ende. Springer ging es dabei um die Feststellung von Rechtsklarheit. "Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", kommentiert
Roland Pühler, Leiter Gesellschafts- und Kartellrecht der
Axel Springer SE, den erfolgten Richtspruch.
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