ProSiebenSat.1-Übernahme-Verbot ist rechtswidrig

Das Axel-Springer-Gebäude in Berlin mit einem Schild mit der Aufschrift „65 Axel Springer“.
de2006 versuchte Axel Springer die ProSiebenSat.1-Gruppe zu übernehmen. Aus der kartellrechtlichen Prüfung wurde ein langwieriger Prüfprozess, der im Grund noch immer lief und für Springer nicht abgeschlossen war. Obwohl die Übernahme geplatzt und von mehreren deutschen juristischen Instanzen untersagt wurde. Nun erklärte das deutsche Bundesverwaltungsgericht frühere, dazu gefällte Entscheide für rechtswidrig.

Das deutsche Bundesverwaltungsgericht wiederholt im Grunde und bestätigt die im Jahr 2012 vom bayerischen Verwaltungsgerichtshof getroffene Entscheidung, die geplante Fusion zu untersagen als rechtswidrig.

Springer erhält eine weitere und diesmal letztinstanzliche Bestätigung, dass weder die Bayerische Landeszentrale für neue Medien noch die Kommission für die Ermittlung der Konzentration im Medienbereich, die für die beabsichtige Übernahme der ProSiebenSat.1 Media AG notwendige "medienkonzentrationsrechtliche Unbedenklichkeitsbestätigung" hätten verweigern dürfen.

Springer war im Jahr 2010 mit einer diesbezüglich Klage gegen das Bundeskartellamt am deutschen Bundesgerichtshof unterlegen.

Mit diesem jüngsten Urteil geht die seit mehrer Jahren geführte gerichtliche Auseinandersetzung zu Ende. Springer ging es dabei um die Feststellung von Rechtsklarheit. "Mit dem heutigen Urteil haben wir das erreicht", kommentiert Roland Pühler, Leiter Gesellschafts- und Kartellrecht der Axel Springer SE, den erfolgten Richtspruch.

Siehe: Axel Springer

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