Programmgebühren-Erhöhung untersagt

chDie defizitäre, öffentlich-rechtliche SRG SSR wird ihr Budgetloch nicht mittels Erhöhung der Rundfunk-Gebühr stopfen können. Der Schweizer Bundesrat genehmigt die für die Gebührenperiode 2011 bis 2014 angepeilte Erhöhung nicht.
Mehr Werbung im Fernsehen

Das Rundfunk-Unternehmen soll, so der Bundesrat seinen Finanzierungsbedarf mittels Sparmaßnahmen, Effizienzgewinnen beim Gebühreninkasso, den Mehreinnahmen durch die wachsende Zahl der Gebührenpflichtigen und einer Werbeliberalisierung in dieser Zeit decken. Die SRG SSR braucht zwischen 2011 und 2014 umgerechnet 122,3 Millionen Euro. Als gerechtfertigt erachtet die Schweizer Regierung nur 97,9 Millionen Euro. Und folgende Lockerung der Werbemöglichkeiten bekommt das Unternehmen im Fernsehen genehmigt: Ausbau der täglichen Werbezeit von 8 auf 15 Prozent sowie Unterbrecherwerbung alle 30 Minuten zwischen 23 und 18 Uhr. In der Primetime dürfen Sendungen weiterhin nur alle 90 Minuten unterbrochen werden.

Mehr: Eidgenössisches Department für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK)

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