Privatsender: "Digitaler Evolutionsprozess"

Drei Personen posieren lächelnd vor einem Banner für ein privates Unternehmen.
Schweighofer: "Berührt Fragen der Medienfinanzierung ebenso wie Veränderungen in der Markt- und Wettbewerbsstruktur."

Rund 200 Gäste konnten die beiden Vorsitzenden des Verbands Österreichischer Privatsender, Klaus Schweighofer und Markus Breitenecker, beim gestrigen "privatsender Heurigen 2015" willkommen heißen. In ihren Begrüßungsworten wiesen sie auf den Veränderungsprozess hin, der durch die fortschreitende Digitalisierung hervorgerufen wird. Gleichzeitig forderten sie eine rasche Anpassung der regulatorischen Rahmenbedingungen, sowohl auf österreichischer als auch auf internationaler Ebene.

Klaus Schweighofer, Vorstandsvorsitzender des VÖP und Vorstand der Styria Media Group, identifizierte die Digitalisierung als das derzeit mit Abstand wichtigste Thema der Branche. Diese wirke als Katalysator für einen umfassenden Veränderungsprozess, der sowohl die Gesellschaft als auch die Wirtschaft einschließe. "Die politischen und regulatorischen Grundsätze der Medienordnung müssen neu überdacht und an die digitale Realität angepasst werden", stellte Schweighofer klar.

Rasche Anpassung gefordert

"Wir befinden uns gerade inmitten des digitalen Evolutionsprozesses", so Schweighofer. "Dieser Prozess berührt Fragen der Medienfinanzierung ebenso wie Veränderungen in der Markt- und Wettbewerbsstruktur. Auch die medienpolitischen Zielsetzungen müssen überprüft und adaptiert werden." Eine rasche Anpassung des Regulierungsrahmens an die veränderte Realität sei notwendig. "Wir sind froh, sagen zu können, dass die österreichische Medienpolitik - von Seiten beider Regierungsparteien - die Zeichen der Zeit erkannt hat", hielt Schweighofer fest. "Nun gilt es, zielgerichtet Optionen zu entwickeln und rasch umzusetzen."

Markus Breitenecker, stellvertretender VÖP-Vorsitzender und Geschäftsführer von Puls4, verdeutlichte wiederum, dass sowohl national, als auch international Handlungsbedarf besteht. Auf nationaler Ebene müsse der Grundsatz umgesetzt werden, wonach öffentliche Gebühren tatsächlich nur für die Erbringung von Dienstleistungen im öffentlichen Interesse verwendet werden dürfen. "Wenn bestimmte Programme, wie etwa Blockbuster-Filme oder große Sport-Events, von Privatsendern produziert werden können, besteht kein Grund, hierfür öffentliches Geld einzusetzen.", so Breitenecker. "Wenn dieses Prinzip tatsächlich gelebt wird, gibt es nur mehr wenig Raum für Konflikte zwischen ORF und Privaten."

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