ORF

Private blitzen bei KommAustria ab

Das ORF-Zentrum in Wien mit dem markanten roten Logo im Vordergrund.
Kronehit-Geschäftsführer Swoboda kündigte Berufung an.

Das Privatradio Kronehit und der Verband Österreichischer Privatsender (VÖP) sind bei der Medienbehörde KommAustria mit ihrer Beschwerde gegen die ORF-Radios abgeblitzt. Sie hatten einen zu hohen Unterhaltungsanteil an der Programmgestaltung beanstandet. Die KommAustria sieht aber "ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm" gegeben, wie am Donnerstag mitgeteilt wurde.

Der ORF-Hörfunk habe mit den Sendern Ö1, Ö3, FM4 sowie den Landesprogrammen demnach nicht gegen den öffentlich-rechtlichen Kernauftrag verstoßen. "Der Hörfunk des ORF bot im Zeitraum vom 1. Jänner 2012 bis 31. August 2013 den Hörerinnen und Hörern mit seinen Radioprogrammen in Summe ein differenziertes und ausgewogenes Gesamtprogramm mit Angeboten aus den Bereichen Information, Kultur, Unterhaltung und Sport", wie die Medienbehörde in einer Aussendung festhält.

Bei der Beurteilung stützte sich die KommAustria im wesentlichen darauf, dass im ORF-Gesetz nicht festgelegt ist, "wie hoch der Wortanteil in den Hörfunkprogrammen des ORF zu sein hat". Außerdem müsse der ORF den "öffentlich-rechtlichen Auftrag mit dem Gesamtprogramm", also allen Sendern, erfüllen. Dies sei im untersuchten Zeitraum der Fall gewesen: Jeweils knapp 40 Prozent des Wortanteils entfielen demnach auf die Kategorien Information und Kultur, 17 Prozent auf die Unterhaltung und vier Prozent auf den Bereich Sport. Erst wenn eine Kategorie einen Anteil von mehr als 50 Prozent hätte, würde ein unangemessenes Verhältnis vorliegen.

Für Kronehit-Geschäftsführer Ernst Swoboda kündigte im APA-Gespräch an, in Berufung gehen zu wollen. Im Instanzenweg wäre als nächstes das Bundesverwaltungsgericht zuständig.

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