ORF wehrt sich gegen KommAustria

Ein Mann mit Brille und Anzug lächelt in die Kamera.
atDer Bescheid von der KommAustria, dass der ORF seinem gesetzlichen Programm-Auftrag von Jahresbeginn 2010 bis Ende August 2011 nicht gerecht geworden wäre, bezeichnet Generaldirektor als "bespiellosen Eingriff in die ORF-Programmautonomie". Das Behörden-Gutachten basiere auf einer "methodisch fragwürdigen" Basis. Dazu gehöre bespielsweise ein "abstraktes, starres und vor allem nicht im ORF-Gesetz vorgesehenes Rechenmodell mit einem engen, international unüblichen Kulturbegriff". Qualitätskriterien und die "gesetzlich vorgeschriebene Berücksichtigung der Vielfalt der Interessen des Publikums blieben unberücksichtigt", kritisiert Wrabetz und kündigt an gegen den KommAustria-Bescheid zu berufen.

Wrabetz wirft der KommAustria weiters vor, in dem Gutachten ORF III und ORF Sport + nicht angemessen berücksichtigt zu haben.

Die Programm-Analyse der Behörde bezieht sich explizit auf den Zeitraum von 1. Jänner 2010 bis Ende August 2011. ORF III gab es während dieses Zeitraums nicht und startete am 26. Oktober 2011 ebenso wie ORF Sport + in seiner jetzigen Form.

"Inhaltlich geht der Bescheid jedenfalls an der Programmwirklichkeit und den Interessen des österreichischen Publikums vorbei", wehrt sich Wrabetz gegen den Bescheid.

Der Generaldirektor verweist auf eine eigene Programmanalyse, die auf einem "international anerkannten Verfahren" 168.060 Sendungen des ORF Fernsehens strukturell und für das Jahr 2011, also dem Jahr in dem zwei Monate ORF III und ORF Sport +-Inhalte einflossen, basiert.

Dort ist der Unterhaltungsanteil mit 45 Prozent, die Information mit 21, Familie mit 12, Sport mit sechs sowie Kultur und Religion mit fünf Prozent ausgewiesen.

Wrabetz erklärt, dass unter anderem der Marktanteil des ORF-Fernsehens, den er mit 37,1 Prozent - für ORF eins, ORF 2, ORF III, ORF Sport + und ORF/ 3sat - beziffert, dem "kommerziellen Mitbewerb ein Dorn im Auge sei". Deren Auseinandersetzung mit dem ORF, argumentiert der Generaldirektor, "werde aber nicht im Wettbewerb um bessere Qualität oder die Gunst der Zuseher ausgestragen, weil der dort offenbar für die Privaten nicht zu gewinnen ist, sondern vor den Gerichten".

Wrabetz rechtfertigt beispielsweise den Unterhaltungsanteil des öffentlich-rechtlichen Fernsehens als explizit von den Zuschauern nachgefragt. Denn das Interesse der Gebührenzahlern an Unterhaltung betrage 70 und an Unterhaltungsshows 43. Das Interesse an Nachrichten liege bei 72 Prozent der Gebührenzahler, an Sport bei 41 und an Kunst und Kultur bei 24 Prozent vor.

Siehe: ORF

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