ORF unter Schleichwerbung-Verdacht

Lotteriebälle mit blauen Zahlen in einer transparenten Trommel.
atDer Österreichische Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hebt einen Spruch der Medienbehörde KommAustria auf. Diese hatte im Falle des Gewinnspiels Das große Lotto Zusatzzahlenspiel, das von 12. bis 16. September 2011 zwölf Mal täglich zu jeder vollen Stunde ab sieben Uhr vor den Nachrichten auf Ö3 lief - eine Promotion, die nicht als Product Placement gekennzeichnet war, den ORF beanstandet. Und das Gewinnspiel als Placement beurteilt. Der Verwaltungsgerichtshof kommt nun aber in dem von 15 Privatradios angestrengten Verfahren zu dem Schluss, dass es sich bei der Promotion nicht um Product Placement handelt und stattdessen die Grenze zur Werbung durch den ORF überschritten wurde.

Der Verwaltungsgerichtshof schreibt nun, dass "die Grenze zwischen (neutraler) Produktplatzierung und Werbung fallbezogen durch die oben angeprochene Gestaltung der Sendung insgesamt überschritten" wurde. Deshalb sei der KommAustria-Bescheid aufzuheben.

Nun ist wieder der Bundeskommunikationssenat am Wort. Michael Krüger, der Rechtsantwalt der Privatradios, rechnet aufgrund der Argumentation des VwGH damit, dass der ORF, wie von ihm angestrebt, wegen Schleichwerbung verurteilt werden könnte.

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