ORF strahlt grünen Widerruf nicht aus
Ein Gerichtsurteil ohne Folge: Die grüne Aufdeckerin Gabriela Moser hatte sich im Jänner 2011 zu der Äußerung hinreißen lassen, der ehemalige Finanzminister Karl-Heinz Grasser sei „Schutzpatron der Steuersünder“. Außerdem habe er einzelne Firmen bei Steuerprüfungen begünstigt. Grasser klagte, bekam recht und Moser wurde unter anderem ein Widerruf in der ORF-„ZiB 2“ aufgetragen.
Allein: Der ORF verzichtete auf die kostenpflichtige Einschaltung auf Kosten der Beklagten, wie der Standard berichtete.
Der ORF verweist dazu gegenüber dem KURIER auf einen Spruch des OGH aus 1997, wonach man nicht zur Veröffentlichung von Widerrufen (dabei wird das Medium selbst nicht verurteilt) verpflichtet sei. Der letzte ausgestrahlte Widerruf erfolgte nach einem Urteil im Jahr 2008, wo der frühere Standard-Chefredakteur Gerfried Sperl Behauptungen über die Burschenschaft Olympia widerrufen musste, wie mitgeteilt wurde.
Grassers Anwalt Michael Rami kann die Entscheidung nicht nachvollziehen, wie er zum KURIER sagte. Zwar sei der ORF nicht rechtlich dazu verpflichtet, bei früheren prominenten Fällen sei dies aber sehr wohl vorgekommen. Er erinnerte etwa an zwei nach 1997 erfolgte Widerrufe von Jörg Haider, der den Falter und den Juristen Werner Doralt verunglimpft hatte und beides im ORF widerrufen musste.
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