ORF: Nicht zahlungspflichtig
at // Sind die ORF-Programme technisch nicht zu empfangen, dann gibt es auch keinen Grund das Programm-Entgelt zu bezahlen. Das hat der Verwaltungs-Gerichtshof nun festgestellt. Der Präzedenzfall basiert auf einem digitalen Sat-Receiver und der dazugehörigen Smart-Card. Mit der Smart-Card wurde die Entschlüsselung des geänderten ORF-Signals nicht mehr möglich. Andere Signale dagegen schon. Der Kunde verzichtet daraufhin auf den Receiver- und Smart-Card-Tausch sowie die ORF-Programme. Er entrichtete alle GIS-Gebühren bis auf die ORF-Programmentgelte.
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