ORF-Gesetz verfassungswidrig
at // Der ORF-Zentralbetriebsrat nimmt Stellung zum Entwurf des neuen ORF-Gesetzes. In der, dem Bundeskanzleramt vorgelegten Stellungnahme werden verfassungsrechtliche Bedenken geäußert und auf eine drohene Einschränkung der Rundfunkfreiheit durch Behördenmacht und Bürokratisierung hingewiesen. Der Zentralbetriesbrat stützt sich darin auf ein Gutachten des Verfassungsexperten Univ.-Prof. Heinz Mayer. So sei die, an Kostenkürzungen gebundene "Teilrefundierung" von Programm-Entgeltbefreiungen eine "erhebliche Systemwidrigkeit in der Finanzierung der öffentlichen Aufgabe des ORF und daher gleichheitswidrig".
Unlösbares Dilemma
Dies wird als "unlösbares Dilemma" bezeichnet. Weiters zeichnet sich in den zukünftigen Aufgaben der Regulierungsbehörde eine "übermächtige Stellung" mit "langen und kostspieligen Instanzenzügen" ab, die eine "überdimensionierte Verbürokratisierung des ORF" zur Folge hätte. Und: "Mit Bedauern stellt der ORF-Zentralbetriebsrat fest, dass eine dringend nötige Reform der ORF-Gremien - Stiftungsrat und Publikumsrat - im vorliegenden Gesetzesentwurf nicht vorgesehen ist."
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