ORF-Facebook-Verbot wieder aufgehoben
Der Bundeskommunikationssenat hatte mit einem Bescheid vor einigen Tagen dem
ORF die Social-Media-Nutzung untersagt. Und zwar diesmal in dem Sinne, dass der ORF mit diesem Kommunikationsbereich gegen das gesetzliche Verbot "ständiger Foren" verstossen würde. Der ORF brachte dagegen eine Beschwerde beim VfGH ein und stellte gleichzeitig einen Antrag auf aufschiebende Wirkung.
Das Höchstgericht entschied am 20. September 2013, der ORF-Beschwerde aufschiebende Wirkung zu gewähren. Der ORF habe ausführlich und nachvollziehbar begründet, warum die mit dem Bescheid verbundene sofortige Einstellung der Facebook-Seiten ein "unverhältnismäßiger Nachteil" sei, heißt des dazu seitens des VfGH. Zwingende öffentliche Interessen stünden aus dessen Sicht der aufschiebenden Wirkung nicht entgegen.
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