ORF-Facebook-Verbot aufgehoben

Ein erstes Verbot für den ORF, soziale Netzwerke zu nutzen, hatten die Verfassungsrichter bereits im Juli 2013 gekippt. Der
Bundeskommunikationssenat wollte dem Sender daraufhin die
Facebook-Nutzung nur gestatten, wenn Kommentar-Funktion in den Foren deaktiviert würde.
Dieses "Foren-Verbot" ist nun durch die Höchstrichter aufgehoben. Laut Austria Presse Agentur (APA) betonte Holzinger, der
ORF dürfe zwar selbst kein soziales Netzwerk betreiben, bestehende Netzwerke aber sehr wohl nutzen. Das vom BKS geforderte Abschalten der Kommentarfunktion auf Facebook würde für den
ORF aber "den Zweck der sozialen Netzwerke als Kommunikationsinstrument zunichtemachen".
ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz begrüsst diesen höchstrichterlichen Entscheid und spricht von einer gefällten "richtungsweisenden und für die multimediale Weiterentwicklung der
ORF-Programme wichtigen Entscheidung im Sinne des Publikums". Und ergänzt: "Diese unakzeptable Einschränkung, Kommunikation mit Publikum zu unterbinden, wurde dadurch aus der Welt geschafft."
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