Online-Aktivitäten von ARD und ZDF sind zu deckeln

Die beabsichtigte Fassung des aktuellen Entwurfs zum Rundfunkänderungs-Staatsvertrag widerspricht der Rechtssprechung des deutschen Bundesverfassungsgerichts und dem Europarecht, stellt Hubert Burda, Präsident des Verband der Deutschen Zeitschriftenverleger, fest und verweist auf die in der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom Wochenende gemachten Klarstellungen von EU-Wettbewerbskommissarin Vivian Reding. Auch für Burda muss im Internet die freie Presse garantiert bleiben und an der Deckelung der Online-Aktivitäten von ARD und ZDF führt kein Weg vorbei. (Bild: facesbyfrank)

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