Öffentlich-rechtliche Sender sind zu frei
de // Vergangene Woche wurde ruchbar, dass die öffentlich-rechltichen Rundfunkanstalten in Deutschland auch Unterhaltungsangebote in ihre Online-Auftritte übertragen dürfen. Dagegen wehren sich die Verleger sowie die privaten Rundfunk- und TV-Anbieter. Somit bestätigt sich, dass die künftigen Rahmenbedingungen für die Online-Medien von ARD und ZDF weiter Gegenstand heftiger Auseinandersetzungen und hitziger Debatten sind und die deutschen Ministerpräsidenten ihre Entscheidung darüber weiter hinaus zögern.
Financial Times Deutschland, Seite 4
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