Montagsgesetz

at // Die Strafanzeige gegen ORF-Informationsdirektor Elmar Oberhauser wegen Verstosses gegen das Antikorruptionsgesetz macht verschiedene Dinge sichtbar. So gibt es, und es überrascht auch gar nicht sonderlich, in dem Gesetz wenig Klarheit und manigfaltige Ungereimtheiten, die im letzten Jahr ausgeräumt hätten werden können aber nicht bereinigt wurden. Dem Gesetz mangle es definitiv an der nötigen Präzision. Aller Wahrscheinlichkeit nach wird Oberhauser die zweifelhafte Ehre haben aufgrund seines nun unerfreulichen Kulm-Ausflugs einen Beitrag zur Klarheit eines nicht zu Ende gedachten Gesetzes zu leisten.
atmedia.at/ Oberhauser - Ich habe und habe nicht

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