Mehr Geld für Öffentlich-Rechtliche

de // In Deutschland wird ab 1. Jänner 2009 eine höhere Rundfunk-Gebühr verrechnet. Die Grundgebühr für ein Radio wird um 24 Cent auf 5,76 Euro und für ein Radio und eine Fernsehgerät um 95 Cent auf 17,98 Euro erhöht. Und wenn weder ein Radio- noch ein Fernseher vorhanden ist, dafür aber ein "sogenanntes neuartiges Rundfunkgerät*" - Laptop, Handy, etc. - ist ab Jahresbeginn eine monatliche Gebühr von 5,76 Euro fällig.

* Neuartige Rundfunkempfangsgeräte sind Rundfunkgeräte, die über kein Rundfunkempfangsteil verfügen, aber den Empfang von Rundfunk über neue Vertriebswege und neue Empfangsgeräte ermöglichen (zum Beispiel Rechner, die Angebote aus dem Internet wiedergeben können, PDA und Mobiltelefone mit UMTS- oder Internetanbindung). (Definition aus dem Gebührenlexikon der deutschen Gebühreneinzugszentrale/www.gez.de)

GEZ

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