Medienbehörde begräbt ORF-Plan zu Ö3 visual

Die Medienbehörde KommAustria hat den Plänen des ORF, online aus Ö3 eine Art Musikfernsehen zu machen, am Donnerstag eine Absage erteilt. Diese Pläne seien nicht durch das ORF-Gesetz gedeckt, so die Komm Austria. Der Antrag des ORF auf Genehmigung der Erweiterung seines Online-Angebots wurde dementsprechend abgewiesen. Die Ablehnung hatte sich bereits abgezeichnet und wurde von privaten Konkurrenten mit Nachdruck gefordert.
In ihrem Bescheid führt die Medienbehörde aus, dass alle audiovisuellen Angebote, die auf Grundlage eines Sendeplans für den zeitgleichen Empfang von Sendungen bereitgestellt werden, als Fernsehprogramm gelten. Der Versorgungsauftrag des ORF sei in dieser Hinsicht jedoch eindeutig geregelt und auf ORFeins, ORF2 sowie die Spartenprogramme begrenzt. Die Einführung eines weiteren öffentlich-rechtlichen Fernsehprogramms ("Ö3-Live/Visual") komme deshalb nicht in Betracht. Das Ö3-Zusatzangebot bleibt damit auf den bereits existierenden Simulcast-Stream zum laufenden Programm via Ö3-Liveradio-Player, der Zusatzinformationen wie aktuelle Schlagzeilen oder Musiktitel zeigt, beschränkt.
Die Ablehnung erfolgte im Rahmen der sogenannten Auftragsvorprüfung, die bei einer grundlegenden Änderung des ORF-Angebotes verpflichtend ist. Dabei soll festgestellt werden, ob ein Projekt gesetzeskonform ist und ob es die Wettbewerbssituation und die Angebotsvielfalt beeinträchtigt.
ORF-Generaldirektor Dr. Alexander Wrabetz kündigte indes Rechtsmittel an. "Wir bedauern diese Entscheidung der KommAustria und halten sie für falsch, da sie auch den Intentionen des Gesetzgebers und der bisherigen Spruchpraxis widerspricht! Der ORF braucht die Möglichkeit, die neuen Medienplattformen für seine Programme im Sinne seines Publikums mit Projekten wie z. B. Ö3-Visual-Radio nutzen zu können und darf nicht von den Entwicklungsmöglichkeiten abgeschnitten werden! Deshalb werden wir uns mit einer Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht wenden!"
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