Medien-Gleichheit in der Wiener U-Bahn

Der Eingang zur U-Bahn-Station Aderklaaer Straße in Wien.
atDie Gratistageszeitung Heute konnte bislang mit ihren Entnahmeboxen innerhalb den U-Bahn-Stationen für Verbreitung sorgen. Und sich damit ein Alleinstellungsmerkmal sichern. Dagegen also eigentlich gegen die gepflogene Genehmigungspraxis der Wiener Linien und deren Bevorzugung eines Mitbewerbers hat die Mediengruppe Österreich etwas. Die zog vor das Kartellgericht um diese Ungleichbehandlung einer rechtliche Prüfung zu unterziehen und sie gegebenenfalls zu beseitigen. Und erzielte eine Etappen-Sieg.

Das Oberlandesgericht Wien als Kartellgericht entschied in erster Instanz, dass Österreich wie auch Heute von den Wiener Linien das gleiche Recht einzuräumen sei. Die Mediengruppe Österreich darf demnach auch die Entnahmeboxen für ihre Zeitung in den 81 U-Bahn-Stationen in der Stadt aufstellen. Das brächte der Zeitung Österreich 200 Entnahme-Möglichkeiten, Heute direkten Wettbewerb und den Verlust eines bisherigen Vorteils im urbanen Gratisvertrieb.

Die Wiener Linien beriefen gegen den Entscheid des Kartellgerichts.

Siehe: Kartell-Verfahren Österreich vs. Wiener Linien

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