Media-Machenschaften

atOb diese Machenschaften als dunkel oder hell zu bewerten sind, bleibt ihnen überlassen. Jedenfalls weht manchen Medien ein rauer Wind aus den Media-Agentur-Stuben entgegen. Folgendes hat sich vor wenigen Wochen im österreichischen Online-Media-Geschäft zugetragen. Eine renommierte Media-Agentur bucht für einen Markenartikler aus dem Hautpflege-Bereich bei einem mittelgroßen Online-Werbeträger eine Kampagne ein. Übliche Laufzeit! Klare Ergebnisvereinbarung. Der Werbeträger unterliefert.
Feiner Kickback

Er kann die vereinbarte Kontaktzahl nicht zeitgerecht "abarbeiten". Zwischen der Agentur und dem Werbeträger wird eine Nachfrist vereinbart. Es ist irgendwie verhext. Wie das Schicksal es so will, hat der Werbeträger wieder Pech und kann in der Kampagnen-Nachlaufzeit die verbleibenden AdImpressions nicht ausliefern. Woraufhin die Agentur die Bezahlung der Unterlieferung verlangt. Beim Werbeträger weigert man sich. Das Gesprächsklima wird scharf. Vor allem auf Seiten der Media-Agentur. Aus dem zunächst subtilen Druck wird in mehreren Gesprächsrunden offener, unverhohlener Druck. Der Werbeträger knickt ein. Die Geschäftsführung zahlt die geforderte Summe zurück.

Schwäche von Online-Medien

Eine interessante Verfahrenspraxis, nicht? Ob Alltag, Grauzone oder Tabuzone ist aus meiner Sicht nur sehr schwer zu beurteilen. Vermutlich gehört diese "Erziehungsmethode" zur grauen Alltagszone. Das Beispiel zeigt wie schwach Online-Medien in Österreich unterhalb einer gewissen Reichweiten-Schwelle sind und wie sie, überspitzt gesagt, erpressbar sind. Mag auch sein, dass das ein Einzel- und Präzendenzfall war! War es nicht. Die handelnde Person auf Agentur-Seite ist auf der Hierachie-Ebene zu finden, wo angeordente Machenschaften exekutiert werden müssen. Damit die Ebenen darüber weiß bleiben.

Mediaagentur-Macht

Was macht eigentlich eine Agentur mit diesem vom Werbeträger "refundierten" Umsatz? Ist das Taschengeld? Ein Kickback? Oder fällt dies unter Werbeträger-Beratungsaufwandshonorar? Oder geht dieses Geld zurück an den Auftraggeber? Das ist am wenigsten glaubhaft.

Doch welche Rolle spielt der Auftraggeber in diesem Fall? Hat er der Agentur die Erfolgsgrenzen und die Performance-Limits so eng gesteckt, dass die Agentur auch zu solchen Schritten bereit ist? Oder weiß der Auftraggeber gar nicht welche Praktiken die Media-Agentur einsetzt, um die von sich aus angebotenen Leistungswerte zu liefern? Es gibt bestimmt Agenturen die proaktiv, um dem Headquarter in London oder sonstwo wie auch dem werbenden Auftraggeber die gewünschten Ergebnisse zu liefern, zu operativen Stilmitteln greifen, die die Grenzen des guten Geschmacks verletzen und überschreiten!

Medien auf der Hut

Als Medium sollte man da schon auf der Hut sein und gut vorbereitet sein. So täte es not die Erfolgsvereinbarung und Abwicklung klipp und klar zu definieren. Eine Kampagne der Größe vertraglich abzusichern ist unmöglich. Gerade mittelgroße und kleine Online-Werbeträger können und wollen sich solche Maßnahmen nicht leisten. Sie sollten entweder fixieren was im Falle einer Unterlieferung passiert oder ebenfalls alle taktischen Stilmittel ausnutzen, um der Agentur die gewünschten Kontakte zu liefern.

Sowohl Werbeträger als auch Mediaagentur und die in den beschriebenen Vorfall verwickelten Personen sind der Redaktion persönlich bekannt.

Thomas Loser

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