"Lex 'Zur Zeit'": Keine Presseförderung bei Verurteilung nach Verbotsgesetz mehr

Presse- und Publizistikförderung sollen künftig bei Verurteilung wegen Verhetzung oder nach Verbotsgesetz zurückgezahlt werden.

Als Anlassfall für den Vorstoß von Medienminister Josef Ostermayer (SPÖ) kann wohl der Wirbel um rassistische Äußerungen in der von Andreas Mölzer herausgegebenen Zeitschrift "Zur Zeit" gelten: Künftig die Presse- bzw. Publizistikförderung verfallen, wenn ein Medium wegen Verhetzung oder eines Verstoßes gegen das Verbotsgesetz verurteilt wird.

Mit dem neuen Budgetbegleitgesetz sollen sowohl das Presseförderungsgesetz (das Tages- und Wochenzeitungen betrifft) als auch das Publizistikförderungsgesetz (für Periodika) entsprechend geändert werden. Das verurteilte Medium muss demnach entweder die Presseförderung zur Gänze zurückzahlen oder die Förderung wird im Jahr darauf um den entsprechenden Betrag gekürzt. Das gelte "auch bei Artikeln unter Pseudonymen oder Gastkommentaren", wird im Bundeskanzleramt betont.

Glosse über Alaba

Die zwei Jahre alte rassistische "Zur Zeit"-Glosse über Fußballer David Alaba war unter dem Pseudonym "FX Seltsam" erschienen. Die Zeitung gab nicht Preis, wer sich dahinter verbarg, wies aber die Vermutung zurück, dass es sich um Mölzer selber handelte.

Medienminister Josef Ostermayer sieht mit der Gesetzesänderung "eine rechtsstaatlich saubere Abgrenzung gezogen", wie er es in einem Statement gegenüber der APA formulierte. "Öffentliche Förderungen dürfen nicht für Verhetzung oder Verstöße gegen das Verbotsgesetz missbraucht werden."

Zur Zeit erhielt 2013 45.780 Euro Vertriebsförderung. Eine Verurteilung wegen des Alaba-Kommentars gibt es indes nicht. Derzeit liegt eine Anzeige des Autors Michael Köhlmeier wegen Verhetzung gegen Mölzer bei der Staatsanwaltschaft. Diese hat jedoch den "Negerkonglomerat"-Sager des früheren Spitzenkandidaten im Wahlkampf zum Inhalt.

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