Leichte Unterhaltung

de // In Deutschland wird der 13. Rundfunksänderungsstaatsvertrag, in der die EU-Richtlinie über Audiovisuelle Mediendienste berücksichtigt ist, unterzeichnet. Darin werden unter anderem neue Werberegeln fixiert. Für private Rundfunkanbieter wurden diese gelockert. Product Placement ist künftig in Kauf- und bestimmten Eigenproduktionen erlaubt und muss deutliche erkennbar sein.
VPRT kritisiert Kennzeichnungspflicht

In Beratungssendungen sind Produktplazierungen nicht erlaubt. Öffentlich-rechtliches Rundfunkunternehmen ist Product Placement nur in zugekauften Formaten möglich. Der Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT) begrüsst diese Regelungen als "wichtige Entscheidungen" mit der "bestehende Rechts- und Planungsunsicherheiten beendet werden". Der Verband kritisiert jedoch, dass die Umsetzung gemäß der EU-Richtlinie hätte erfolgen sollen und nun durch "praxisfremde, diskriminierende Zusatzauflagen" verzerrt werden. Der VPRT stösst sich an der Kennzeichnungspflicht von Produktplatzierungen in Fremdproduktionen. "Wir sollen nun für Inhalte haften, die wir weder produziert noch beauftragt haben", klagt Verbandspräsident Jürgen Doetz.

Frankfurter Allgemeine Zeitung, 31. Oktober, Seite 38

Suddeutsche.de Verband Privater Rundfunk und Telemedien (VPRT)

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