Kollektivvertrag für Online- und Zeitungs-Mitarbeiter fixiert

atFür die kaufmännischen Angestellten von Tages- und Wochenzeitungen sowie deren Online- und Nebenausgaben ist ein Kollektivvertrag vereinbart und heute unterschrieben worden. Für kaufmännische Angestellte dieser Online-Medien ist dies der erste Kollektivvertrag.

Das Regelwerk tritt mit Jahresbeginn 2012 in Kraft. Er enthält das sogenannte "monetäre Rucksackprinzip" mit dem verankert wird, dass die Ansprüche punkto Bezahlung kollektivvertraglich angestellter Mitarbeiter im Falle von Ausgliederungen von Online-Unternehmen fortbestehen. Es wurde ein faktisches Einstiegsgehalt von 1.650 Euro fixiert. Quinquennien also Vorrücken auf der Gehaltsskala bleiben grundsätzlich erhalten. Die wöchentliche Arbeitszeit beträgt 37 Stunden.

Von diesem Kollektivvertrag sind etwa 2.200 Angestellte betroffen.

Siehe: Gewerkschaft GPA-djp

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