Keinen Anspruch auf Einladungen
at // Der Verfassungsgerichtshof hat eine Entscheidung des Bundeskommunikationssenat bestätigt, dass es für politische Parteien keinen Anspruch auf Einladung in ORF-Sendungen gibt. Umgekehrt bedeutet dies für den ORF wiederum nicht unausgewogen zu berichterstatten und politische Vertreter welcher Partei auch immer auszuschließen. Die FPÖ war wegen vermeintlicher Verletzung der Meinungsfreiheit durch den ORF vor den Bundeskommunikationssenat und später vor den Verfassungsgerichtshof gezogen. Die Partei hatte sich in ORF-Sendungen zum Thema Eurofighter im Jahre 2007 ausgeschlossen gefühlt.
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